Rechtsprechung
FG Sachsen-Anhalt, 25.06.2001 - 1 K 793/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zurückforderung einer für ein Wasserwerk gewährten Investitionszulage; Entsprechende Anwendung der für Steuervergütungen geltenden Vorschriften der Abgabenordnung auf die Investitionszulage ; Vorläufige Festsetzung von Investitionszulagen ; Ungewissheit hinsichtlich des ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Maßgeblichkeit der im Zeitpunkt der Änderung eines vorläufigen Investitionszulagenbescheids geltenden, gegenüber dem Zeitpunkt des Erlasses des Erstbescheids geänderten Rechtslage; Investitionszulage 1993
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Maßgeblichkeit der im Zeitpunkt der Änderung eines vorläufigen Investitionszulagenbescheids geltenden, gegenüber dem Zeitpunkt des Erlasses des Erstbescheids geänderten Rechtslage - Investitionszulage 1993
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen-Anhalt, 25.06.2001 - 1 K 793/98
- FG Sachsen-Anhalt, 26.06.2001 - 1 K 793/98
- BFH, 21.04.2005 - III R 10/03
- BVerfG, 25.10.2006 - 1 BvR 60/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 09.10.1991 - II B 71/90
Möglichkeit der Änderung einer vorläufigen Steuerfestsetzung im Hinblick auf eine …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 25.06.2001 - 1 K 793/98
Allerdings darf eine nach § 165 Abs. 1 AO vorläufige Steuerfestsetzung nicht lediglich im Hinblick auf eine veränderte rechtliche Beurteilung geändert werden, und zwar selbst dann nicht, wenn die Finanzbehörde einen entsprechenden Vorbehalt aufgenommen hat und dieser Vorbehalt wirksam sein sollte (BFH, Beschluss vom 09. Oktober 1991, II B 71/90, BFH/NV 1992, 719; BFH, Urteil vom 25. April 1985, IV R 64/83, BStBl. II 1985, 648).Allenfalls darf das Finanzamt nach Wegfall der tatsächlichen Ungewissheit den nunmehr feststehenden Sachverhalt rechtlich neu beurteilen und dabei von der tatsächlichen Ungewissheit nicht betroffene, aber zunächst hingenommene rechtliche Fehlbeurteilungen nachrangiger Fragen korrigieren (BFH…, Beschluss vom 16. August 1995, VIII B 156/94, BFH/NV 1996, 125; BFH, Beschluss vom 9. Oktober 1991 II B 71/90, BFH/NV 1992, 709; BFH Beschluss vom 22. Dezember 1987, IV B 174/86, BStBl II 1988, 234).
- BFH, 25.04.1985 - IV R 64/83
Vorläufige Steuerfestsetzung nur im Hinblick auf ungewisse Tatsachen zulässig
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 25.06.2001 - 1 K 793/98
Allerdings darf eine nach § 165 Abs. 1 AO vorläufige Steuerfestsetzung nicht lediglich im Hinblick auf eine veränderte rechtliche Beurteilung geändert werden, und zwar selbst dann nicht, wenn die Finanzbehörde einen entsprechenden Vorbehalt aufgenommen hat und dieser Vorbehalt wirksam sein sollte (BFH…, Beschluss vom 09. Oktober 1991, II B 71/90, BFH/NV 1992, 719; BFH, Urteil vom 25. April 1985, IV R 64/83, BStBl. II 1985, 648). - BFH, 12.10.2000 - III R 35/95
Rückwirkende Herabsetzung einer Investitionszulage
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 25.06.2001 - 1 K 793/98
Selbst im Fall einer echten Rückwirkung war die Regelung aus zwingenden Gründen des Gemeinwohls geboten, weil die Bundesrepublik es nur auf diesem Wege vermeiden konnte, wegen Verletzung des Gemeinschaftsrechts vor dem EuGH verklagt zu werden (vgl. im einzelnen BFH, Urteil vom 12. Oktober 2000, III R 35/95, BFH/NV 2001, 553 ).
- BFH, 25.07.2000 - IX R 93/97
Beweislast bei Feststellungsbescheiden
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 25.06.2001 - 1 K 793/98
Hätte der Bescheid vom 29. Februar 1996 nicht für vorläufig erklärt werden dürfen, weil es keine entscheidungserhebliche tatsächliche Ungewissheit gab, so kann dieser Umstand in dem Verfahren gegen den Änderungsbescheid nicht mehr geltend gemacht werden (BFH Urteil vom 25. Juli 2000, IX R 93/97, BFH/NV 2000, 1560 ). - BFH, 22.12.1987 - IV B 174/86
Erstreckung der Vorläufigkeit einer Steuerfestsetzung auf nachrangige …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 25.06.2001 - 1 K 793/98
Allenfalls darf das Finanzamt nach Wegfall der tatsächlichen Ungewissheit den nunmehr feststehenden Sachverhalt rechtlich neu beurteilen und dabei von der tatsächlichen Ungewissheit nicht betroffene, aber zunächst hingenommene rechtliche Fehlbeurteilungen nachrangiger Fragen korrigieren (BFH…, Beschluss vom 16. August 1995, VIII B 156/94, BFH/NV 1996, 125; BFH…, Beschluss vom 9. Oktober 1991 II B 71/90, BFH/NV 1992, 709; BFH Beschluss vom 22. Dezember 1987, IV B 174/86, BStBl II 1988, 234). - BFH, 16.08.1995 - VIII B 156/94
Abfindung an typisch stillen Gesellschafter
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 25.06.2001 - 1 K 793/98
Allenfalls darf das Finanzamt nach Wegfall der tatsächlichen Ungewissheit den nunmehr feststehenden Sachverhalt rechtlich neu beurteilen und dabei von der tatsächlichen Ungewissheit nicht betroffene, aber zunächst hingenommene rechtliche Fehlbeurteilungen nachrangiger Fragen korrigieren (BFH, Beschluss vom 16. August 1995, VIII B 156/94, BFH/NV 1996, 125; BFH…, Beschluss vom 9. Oktober 1991 II B 71/90, BFH/NV 1992, 709; BFH Beschluss vom 22. Dezember 1987, IV B 174/86, BStBl II 1988, 234). - BFH, 07.02.1995 - IX R 68/92
Vorläufigkeitsvermerk bei der Steuerfestsetzung der Einkünfte aus Vermietung und …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 25.06.2001 - 1 K 793/98
Dem steht die Bestandskraft des vorläufigen Bescheides entgegen (BFH, Urteil vom 07. Februar 1995, IX R 68/92, BFH/NV 1995, 939, mit Nachweisen aus der Rechtsprechung).